Der Rechtsanwalt

Die nachstehend bezeichneten Kanzleien stehen mit uns in strategischer Allianz und unterstreichen ihre Kompetenz durch besonders geleistete Sachkunde (vor allem im Bereich des privaten Baurechts).

 



Für den Kammerbezirk Leipzig:
 


Rechtsanwälte Schäfer & Kollegen

vertretungsberechtigt bei allen Amts- und Landgerichten und den Oberlandesgerichten

Breitenfelder Str. 64
04157 Leipzig
Telefon: 0341 - 9 12 00 00
Telefax: 0341 - 9 12 00 10
Mobil: 0172 - 4 33 38 89

E-Mail: SchaeferRAeLpz@aol.com

 

 

Für den Kammerbezirk Frankfurt / Main

 


Kanzlei Ten Venne, Kieseritzky und Wenzel
vertretungsberechtigt bei allen Amts- und Landgerichten

Große Friedberger Str. 44-46
60313 Frankfurt/Main
Telefon: 069 – 94 50 34 0
Telefax: 069 – 94 50 34 18

 

 


Für den Kammerbezirk Schwerin:




Altemeyer Rechtsanwälte
auch zugelassen am Oberlandesgericht Rostock, ebenso postulationsfähig am Kammergericht Berlin. Die Kanzlei Altemeyer besitzt Praxisnähe zum Klempner!- und Dachbauhandwerk.

Heilgeiststr. 28
18439 Hansestadt Stralsund
Telefon: 03831 – 29 81 50
Telefax: 03831 – 29 81 47

E-Mail: kanzlei-altemeyer@t-online.de

 

 

Weitere Auskünfte erteilen die einschlägigen Anwaltskammern.

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und übt einen freien Beruf aus. Als Rechtsanwalt wird durch die Landesjustizverwaltung nur zugelassen, wer die Befähigung zum Richteramt erlangt hat.

In der Regel kann er den Mandanten bei allen Gerichten in der Bundesrepublik, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes vertreten, darüber hinaus wird er im Schwerpunkt für seine Mandanten außergerichtlich umfassend tätig.

Die gewissenhafte Berufsausübung ist ebenso eine Verpflichtung, wie das Verbot Bindungen einzugehen, die die berufliche Unabhängigkeit gefährden oder widerstreitende Interessen zu vertreten.

Der Rechtsanwalt ist, - analog des ö.b.u.v. Sachverständigen-, zur Verschwiegenheit (Berufsgeheimnis), zur sorgfältigen Verwaltung fremden Vermögens (Anderkonto) sowie zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Mit seinem Mandanten schließt er einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag, dem für seine Tätigkeit,entweder die gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder eine Honorarvereinbarung zu Grunde gelegt werden.

Die Höhe der jeweiligen Gebühr findet sich im Vergütungsverzeichnis zum RVG. Erfolgshonorare sind für den deutschen Rechtsanwalt - im Gegensatz zu seinem Kollegen in den USA - grundsätzlich nicht zulässig.

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts oder/und eines ö.b.u.v. Sachverständigen kann nicht mit einer herkömmlichen Massendienstleistung verglichen werden.

Aufgrund der Komplexität und der rechtlichen Durchdringung des Alltags- und geschäftlichen Lebens ist es empfehlenswert, Rechtsrat frühzeitig einzuholen. So liegt normalerweise der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Regel heutzutage auch auf dem rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Sektor. Bei drohenden Gerichtsverfahren wird ohnehin der Gang zum Rechtsanwalt, auch für die Auseinandersetzung mit dem Gegner vor Amtsgerichten in kleineren Fällen, heute kaum zu umgehen sein.

Je nach Problemkreis kann sich der rechtssuchende Bürger der Hilfe eines Fachanwaltes versichern, die jeweilige Fachanwaltszulassung bietet die Gewähr für einen gehobenen Standard rechtlichen Know-How´s.

Unbeschadet dieser Tatsache basiert die richtige Wahl des Rechtsbeistandes auch – und vor allem- auf praxisorientierte Erfahrungen „Dritter“.

 


Sommerlad, Auerbach, Meißner und Regen Sachverständigengemeinschaft für Haus- und Dachtechnik
Tel.: 0341 - 87 95 318 Fax: 0341 - 87 95 318 Mobil: 01520 - 36 40 227 e-mail: mail@hausunddachtechnik.de

 
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